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AGIV Zwischenbericht


03.04.2001
Ad hoc

Die für Ende Juni 2001 vorgesehene Hauptversammlung der AGIV AG (WKN 502820) findet nunmehr am 27. August 2001 statt. Ursächlich für diese Terminverschiebung ist die von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) erhobene Klage zur Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 1999. Ein Urteil in dieser Sache wird für den 3. Mai 2001 erwartet.

Erst anschließend kann der Jahresabschluss 2000 fertiggestellt und durch den Aufsichtsrat festgestellt werden. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einladungsfristen konnte daher der ursprüngliche Hauptversammlungstermin nicht gehalten werden.

Nachdem heute das Landgericht Frankfurt am Main bereits die von der SdK gegen die Aufsichtsratsvergütung 1999 erhobene Klage abgewiesen hat, geht der Vorstand davon aus, dass auch das Urteil zum Jahresabschluss 1999 zugunsten von AGIV ausfällt.

Das Ergebnis 2000 der AGIV AG wird bei 100 Mio. DM liegen. Maßgeblich hierfür ist der Gewinn aus der Beteiligungsveräußerung Spectris. Am 31.12.2000 betrug das Eigenkapital 728 Mio. DM. Die Liquidität lag bei rd. 650 Mio. DM.


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